Daher gelten für alle, die mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden, zwei Regeln:
1. keine Aussage ohne Kenntnis der Vorwürfe!
2. umgehend und so früh wie möglich anwaltliche Beratung einholen!
Werden diese Regeln nicht bedacht, drohen nicht wieder gutzumachende Nachteile. Beispielsweise darf die Frage, ob
ausgesagt werden soll oder nicht, nicht voreilig und im Zusammenhang
mit einer Verhaftung beantwortet werden, sondern sollte wohl bedacht
sein. Schweigen ist ohne anwaltliche Vertretung oberstes Gebot!