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Strafverteidigung

Um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu vertreten, stehe ich als Strafverteidigerin vor allen Strafgerichten in ganz Deutschland, gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft und in den Rechtsmittelinstanzen zur Verfügung.

Der Beginn eines Strafverfahrens bedeutet, dass sich der Beschuldigte einem ungleich stärkeren, staatlichen Ermittlungsapparat gegenüber sieht. Sobald ein sog. Anfangsverdacht vorliegt, stehen den Strafverfolgungsbehörden weitreichende Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung, die den einzelnen in seinen Rechten beschränken.

Daher gelten für alle, die mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden, zwei Regeln:

1. keine Aussage ohne Kenntnis der Vorwürfe!

2. umgehend und so früh wie möglich anwaltliche Beratung einholen!

Werden diese Regeln nicht bedacht, drohen nicht wieder gutzumachende Nachteile. Beispielsweise darf die Frage, ob ausgesagt werden soll oder nicht, nicht voreilig und im Zusammenhang mit einer Verhaftung beantwortet werden, sondern sollte wohl bedacht sein. Schweigen ist ohne anwaltliche Vertretung oberstes Gebot!



Rechtsanwaltskanzlei Weißbrodt-Reuter | kanzlei@reuterweissbrodt.de