Selbst bei Mietzinsverzug hat der Mieter Schutzrechte, die er wahrnehmen sollte. Insbesondere kann Miete unter Umständen noch nachträglich gezahlt werden, um eine Räumung zu verhindern. Hilfsweise kann bei groben sozialen Unbilligkeiten noch immer besonderer fristgebundener Räumungsschutz durchgesetzt werden.
Für den Mieter besonders interessante Punkte:
Miethöhe und Mieterhöhung
Nebenkostenabrechnung und Abrechnungsfristen
Mägel der Mietsache und Mietminderung
Schönheitsreparaturen
Kündigung des Vermieters - muß ich ausziehen?
Für Vermieter geht es oftmals
darum, ihr Eigentum als Anlageobjekt wieder rentabel zu machen, wenn
Miete über einen längeren Zeitraum nicht beigetrieben werden konnte. In
einem solchen Fall kann gegebenenfalls gekündigt werden, und der Räumungsanspruch im
Wege der Klage durchgesetzt werden. Insbesondere an die
Kündigungserklärung sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen, um den
endgültigen Erfolg auch im Falle von Nachzahlungen zu sichern. Die
Kündigung sollte daher unbedingt nach anwaltlicher Prüfung erklärt
werden.
Besonders konfliktträchtig:
Kündigungserklärungen, insbesondere Eigenbedarfskündigungen und Kündigungen wegen Zahlungsverzugs
Kostenpflicht bei Schönheitsreparaturen.
Der Streitwert in
mietrechlichen Streitigkeiten bestimmt sich bei ausstehenden
Mietzinsforderungen nach deren Höhe, bei Räumungsanträgen nach dem
Wert der Jahresnutzung, also der Jahresmiete.