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Mietrecht

Das Mietrecht und speziell das Wohnraummietrecht hat in den letzten Jahren tiefgreifende gesetzliche Änderungen erfahren, und wird durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte ständig modifiziert. Beispielsweise werden Klauseln, die den Mieter unangemessen benachteiligen, etwa Klauseln zu Kündigungsfristen und Schönheitsreparaturen, von der Rechtsprechung vielfach für unwirksam gehalten.

Selbst bei Mietzinsverzug hat der Mieter Schutzrechte, die er wahrnehmen sollte. Insbesondere kann Miete unter Umständen noch nachträglich gezahlt werden, um eine Räumung zu verhindern. Hilfsweise kann bei groben sozialen Unbilligkeiten noch immer besonderer fristgebundener Räumungsschutz durchgesetzt werden.


Für den Mieter besonders interessante Punkte:

Miethöhe und Mieterhöhung

Nebenkostenabrechnung und Abrechnungsfristen

Mägel der Mietsache und Mietminderung

Schönheitsreparaturen

Kündigung des Vermieters - muß ich ausziehen?


Für Vermieter geht es oftmals darum, ihr Eigentum als Anlageobjekt wieder rentabel zu machen, wenn Miete über einen längeren Zeitraum nicht beigetrieben werden konnte. In einem solchen Fall kann gegebenenfalls gekündigt werden, und der Räumungsanspruch im Wege der Klage durchgesetzt werden. Insbesondere an die Kündigungserklärung sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen, um den endgültigen Erfolg auch im Falle von Nachzahlungen zu sichern. Die Kündigung sollte daher unbedingt nach anwaltlicher Prüfung erklärt werden.

Besonders konfliktträchtig:

Kündigungserklärungen, insbesondere Eigenbedarfskündigungen und Kündigungen wegen Zahlungsverzugs

Kostenpflicht bei Schönheitsreparaturen.


Der Streitwert in mietrechlichen Streitigkeiten bestimmt sich bei ausstehenden Mietzinsforderungen nach deren Höhe, bei  Räumungsanträgen nach dem Wert der Jahresnutzung, also der Jahresmiete.

Rechtsanwaltskanzlei Weißbrodt-Reuter | kanzlei@reuterweissbrodt.de