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Arbeitsrecht - Kündigungsschutz, Zeugniserteilung, etc.

Das deutsche Arbeitsrecht ist unübersichtlich, in verschiedenen Gesetzen zum Teil fragmentarisch geregelt und - oftmals politisch motiviert - vielfachen Änderungen unterworfen. Für den Laien ist daher die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung häufig nicht angemessen zu führen. 

Anwaltliche Beratung ist daher sowohl für Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer zweckmäßig, um die eigenen Rechte durchzusetzen. Daneben kann das Arbeitsrecht aber auch für jede der Parteien, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, existenziell sein. Für den Arbeitnehmer, wenn durch eine Kündigung die eigene wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht. Für den Arbeitgeber, wenn in einer Krisensituation des Unternehmens, wenn Kündigungen unausweichlich sind, die wirtschaftlichen Handlungsspielräume durch den ungewissen Ausgang eines Kündigungsschutzverfahrens aber noch weiter beengt werden.

Häufiger Gegenstand arbeitsrechtlicher Streitigkeiten ist deswegen etwa die Frage, ob eine arbeitgeberseitige Kündigung zurecht ausgesprochen wurde. Diese Frage ist dann im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens gerichtlich zu klären, wobei  hier oftmals Abfindungsregelungen getroffen werden können. Diese Regelungen können sich dann aber widerum auf die Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld auswirken.

Daneben ist bei jeder Kündigungsschutzklage eine Klagefrist von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung einzuhalten. Daher ist anwaltliche Beratung umgehend nach der Zustellung der Kündigung zu empfehlen.

Für Arbeitgeber lohnt sich unter dem Aspekt der Klagevermeidung immer auch eine vorbereitende Beratung, wenn Kündigungen unvermeidbar geworden sind. Nicht jeder im Betrieb liegende Kündigungsgrund führt auch zur Rechtmäßigkeit der Kündigung eines bestimmten Arbeitgebers. Auch zum Bereich des Arbeitsrecht gehört es, wenn etwa über Schadensersatzforderungen aus der Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften verhandelt wird.

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Partei Ihre Kosten für die beauftragten Anwälte selbst. Eine Kostenerstattung findet nicht statt. Die Gerichtskosten werden nach dem Grad des Obsiiegens/Unterliegens zwischen den Parteien verteilt. Das führt dazu, dass die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens im Voraus gut zu prognostizieren sind. Sind die Voraussetzungen von Prozesskostenhilfe gegeben, wird die Partei im Arbeitsrecht möglicherweise völlig von Ihren Kosten befreit.

 

Rechtsanwaltskanzlei Weißbrodt-Reuter | kanzlei@reuterweissbrodt.de