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Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Lassen Sie sich anwaltlich beraten, um den gesamten Schaden von der Versicherung Ihres Unfallgegners ersetzt zu bekommen. Auch wenn Ihnen die Haftungslage eindeutig erscheint, kann die Sache durchaus komplizierter werden. Versicherungen erstatten nur Schadenspositionen, die ihnen gegenüber geltend gemacht werden. Etwa die Wertminderung, der Nutzungsausfall und ein Haushaltsführungsschaden werden nicht ohne weiteres ersetzt, wenn nur eine Reparaturrechnung vorgelegt wird.

Wichtig wird anwaltliche Vertretung insbesondere, wenn ein eigenes Verschulden nicht ausgeschlossen werden kann oder die Polizei Sie sogar schon als Unfallverurscher ansieht. Wenn eigenes Verschulden vorliegt, muss abgewogen werden, ob der nicht von der Gegenseite erstattete Schaden durch die Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung gedeckt werden sollte. Trotz eigenen Teilverschuldens kann hier über das sog. Quotenvorrecht eine Regulierung in Betracht kommen, die die Regulierung allein durch die gegnerische Haftpflichtversicherung übersteigt

 

Verkehrsordnungswidrigkeiten/-straftaten

Gegen Sie wurde ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt? Ihnen droht der Führerscheinentzug oder sogar eine Strafe wegen eines Straßenverkehrsdelikts? Dann sollten Sie handeln. Lassen Sie sich beraten. Vielleicht können die schlimmsten Folgen durch frühzeitige Intervention abgemildert werden. Sind Sie berufstätig, kann Sie der Führerscheinentzug bespielsweise unverhältnismäßig hart treffen. Dies muss gegenüber der Straßenverkehrsbehörde geltend gemacht werden, um die Folgen eines etwaigen Fehlverhaltens zumindest abzumildern. Auch die haftungsrechtliche Situation bleibt von einem Bußgeldverfahren meist nicht unberührt.

 

 

Rechtsanwaltskanzlei Weißbrodt-Reuter | kanzlei@reuterweissbrodt.de