Wichtig wird anwaltliche Vertretung insbesondere, wenn ein eigenes Verschulden nicht ausgeschlossen werden kann oder die Polizei Sie sogar schon als Unfallverurscher ansieht. Wenn eigenes Verschulden vorliegt, muss abgewogen werden, ob der nicht von der Gegenseite erstattete Schaden durch die Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung gedeckt werden sollte. Trotz eigenen Teilverschuldens kann hier über das sog. Quotenvorrecht eine Regulierung in Betracht kommen, die die Regulierung allein durch die gegnerische Haftpflichtversicherung übersteigt
Verkehrsordnungswidrigkeiten/-straftaten
Gegen Sie wurde ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt? Ihnen droht der Führerscheinentzug oder sogar eine Strafe wegen eines Straßenverkehrsdelikts? Dann sollten Sie handeln. Lassen Sie sich beraten. Vielleicht können die schlimmsten Folgen durch frühzeitige Intervention abgemildert werden. Sind Sie berufstätig, kann Sie der Führerscheinentzug bespielsweise unverhältnismäßig hart treffen. Dies muss gegenüber der Straßenverkehrsbehörde geltend gemacht werden, um die Folgen eines etwaigen Fehlverhaltens zumindest abzumildern. Auch die haftungsrechtliche Situation bleibt von einem Bußgeldverfahren meist nicht unberührt.