Vertragsrecht
Selbstverständlich berät und vertrete ich meine Mandanten in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten, wobei das Vertragsrecht ein "weites Feld" ist.
Schwerpunkt ist insoweit die Gewährleistungshaftung für Mängel und aufgrund von Garantien Aber manchmal kann auch schon fraglich sein, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, etwa bei online-Auktionen oder "Sofortkauf"-Optionen, oder wie der entsprechende Vertrag auszulegen ist, ob er unwirksame Teile enthält (etwa sog. unangemessene Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen), und wer beispielsweise für mangelhafte Vertragsausführung, etwa bei einer gebuchten Pauschalreise, die die Erwartungen nicht erfüllt hat, haftet.
Für Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, etwa Unternehmer oder Vermieter, kann zudem von Interesse sein, ob die Klauseln mit der Rechtsprechung zum AGB-Recht vereinbar ist. Diese Klauseln prüfen wir für Sie vor deren Verwendung, um ein böses Erwachen zu vermeiden. Andernfalls kann es zu Forderungsausfällen oder weitreichender Haftung für Mängel führen, da eine Klausel, die nicht wirksam ist, ersatzlos zu streichen ist und nicht so ausgelegt werden darf, dass sie gerade noch rechtmäßig ist.