In allen diesen Bereichen beraten und vertreten wir unsere Kunden, sei es im Verfahren zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, bei der Sicherheitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz für eine Tätigkeit im sicherheitsrelevanten Bereich des Flughafens oder in anderen Fällen. Für alle Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Im Verwaltungsrecht sind das behördliche Verwaltungsverfahren und das (verwaltungs-)gerichtliche Verfahren von einander zu trennen. Bevor gegen eine Verwaltungsentscheidung gerichtlich vorgegangen werden kann, ist zumeist ein Widerspruchsverfahren zu durchlaufen, in dem die Behörde Ihre Ansicht nochmals überprüft. Hier kann es durchaus sein, dass die Behörde nach anwaltlicher Vertretung ihre Entscheidung ändert und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden kann. Zu beachten ist aber, dass diese Widerspruchsmöglichkeit im Regelfall fristgebunden ist; diese Frist beträgt meist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Eile kann also durchaus geboten sein.