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Menschen mit Behinderungen und andere Sozialrechtsgebiete (Arbeitslosenversicherung, ALG II, Kranken- und Rentenversicherung)
Menschen mit Behinderungen
Eine Behinderung hat neben den persönlichen auch rechtliche Aspekte. Menschen mit festgestellter Behinderung stehen, teilweise abhängig von Grad der Behinderung, besondere Rechte zu, die anderen Menschen nicht zustehen, wie etwa besondere Grundsicherungsleistungen bei eingetragenen Merkzeichen, besondere Kündigungsschutzrechte und Kündigungsschutzverfahren, Befreiungen von Gebühren, etc. Daneben kommen Leistungen der gesetztlichen Pflegeversicherung in Betracht, die je nach Pflegestufe und Art der Pflege (stationär oder ambulant) unterschiedlich sind.
Um diese Rechte beanspruchen zu können, ist zunächst das Statusverfahren zu durchlaufen, in dem eine Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Wird eine Behinderung trotz deren Vorliegens nicht oder nur mit einem falschen Grad festgestellt, gibt es hiergegen Rechtsmittel, die stets binnen einer Frist einzulegen sind. Wir vertreten unsere Mandanten schon im Statusverfahren vor dem Versorgungsamt, aber auch in den gerichtlichen Instanzen.
Daneben kommen Ansprüche gegen den jeweils zuständigen Träger der Sozialhilfe in Betracht, beispielsweise bei der Heimunterbringung behinderter Menschen.
Leistet der Sozialhilfeträger, kann es sein, dass die Angehörigen behinderter Menschen zur Erstattung der Kosten herangezogen werden sollen, in dem Unterhaltsansprüche gem § 94 SGB XII an den Träger der Sozialhilfe übergeleitet werden. In dieser Hinsicht besteht bei vielen Menschen Unsicherheit, wie hoch die zu zahlenden Beträge sind, oder was nach einer Unterbringung ihres Kindes auf sie zu kommt.
Besondere Aufmerksamkeit widme ich der Sicherung der Bedürfnisse behinderter Menschen nach dem Tod ihrer Eltern durch geeignete Testamentsformen. Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen hierzu.
Andere Sozialrechtsgebiete
Ich vertrete unsere Mandanten in allen anderen sozialrechtlichen Streitgkeiten, etwa gegenüber der Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen, oder aber auch gegenüber der Agentur für Arbeit im Bereich des Arbeitslosengeldes oder des ALG II. |  |
|  |  |  | Rechtsanwaltskanzlei Weißbrodt-Reuter | kanzlei@reuterweissbrodt.de |
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